Haupt-Inhalte: Unterwegs mit Bus und Bäderbahn


Ein Blick auf die Ausfahrt und das Stellwerk „Hef“ im Bahnhof Seebad Heringsdorf. © UBB

Netzzugang

Hier finden Sie die Benutzungsbedingungen für das Schienennetz und die Serviceeinrichtungen (SNB/NBS UBB), gültig ab dem 10.12.2023.

Die UBB nimmt eine kurzfristige unterjährige Änderung von Abschnitt 1.1. der SNB-BT gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vor. Die Einschränkungen der Streckenöffnungszeiten (Świnoujście Centrum –) Staatsgrenze – Zinnowitz werden vom 28.06.2024 bis 06.10.2024 auf den Abschnitt (Świnoujście Centrum –) Staatsgrenze – Ückeritz reduziert und gelten in diesem Zeitraum nicht zwischen Ückeritz und Zinnowitz. Die kurzfristige unterjährige Änderung wird vorläufig in Kraft gesetzt, weil ansonsten eine konkret drohende Beeinträchtigung der Ziele der Regulierung besteht.

Hier finden Sie die Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH für Trassen, gültig ab dem 10.12.2023. 

Hier finden Sie die Liste für die Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH für Serviceeinrichtungen, gültig ab dem 10.12.2023.

  • LISTEENTGELTESERVICEEINRICHTUNGEN-UBB-10122023

Benutzungsbedingungen für das Schienennetz und die Serviceeinrichtungen (SNB/NBS UBB), gültig ab 15.12.2024.

Hier finden Sie die Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH für Trassen, gültig ab dem 15.12.2024.

Hier finden Sie die Liste Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH für die Serviceeinrichtungen, gültig ab dem 15.12.2024.

  • ListeEntgelteServiceeinrichtungen_UBB_ab15122024

Die UBB bedauert die teilweisen Einschränkungen der Streckenöffnungszeiten (Betriebsstellenbesetzungszeiten). Die UBB wird weiter alles in ihrer Macht Stehende mit der gebotenen Dringlichkeit tun, die Unterbesetzung ihrer Stellwerke zu beseitigen oder zumindest zu verringern. Sollte eine Rückkehr zum planmäßigen Betrieb möglich sein, wird die UBB die EVU/ZB unverzüglich unterrichten.